Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 9 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 21.06.1999 – AnwZ (B) 79/98
- BVerfG, 26.02.1986 – 1 BvL 12/85Vorlage zur konkreten Normenkontrolle im Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung; keine ausnahmslose Untersagung der Wiederzulassung eines aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen früheren RechtsanwaltsZitiert von 5
- BGH, 10.07.2000 – AnwZ (B) 55/99
- BVerfG, 04.11.1992 – 1 BvR 79/85, 1 BvR 643/87, 1 BvR 442/89, 1 BvR 238/90, 1 BvR 1258/90, 1 BvR 772/91, 1 BvR 909/91Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit anderen beruflichen TätigkeitenZitiert von 49
- BGH, 14.02.2000 – AnwZ (B) 9/99
- BGH, 07.08.2006 – AnwZ (B) 28/06
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 9 BRAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.