Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 177 Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/177?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/177?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Bundesrechtsanwaltskammer obliegt insbesondere,
Änderungsverlauf
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10.03.2023 Ausfertigung
§ 177 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. März 2023 (BGBl. I Nr. 64)
BGBl. 2023 I Nr. 64
BGBl. 2023 I Nr. 64
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