Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 175 Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 14.07.1987 – 1 BvR 537/81Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts kein Hilfsmittel zur Auslegung und Konkretisierung der Generalklausel über die anwaltlichen Berufspflichten. Ehrengerichtliche Maßnahmen wegen Verletzung des Sachlichkeitsgebots nur bei strafbaren Beleidigungen, bewußter Verbreitung von Unwahrheiten oder nicht provozierten herabsetzenden ÄußerungenZitiert von 19
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/175#abs-1 (1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/175#abs-2 (2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.