Gesetze / Bundespolizei-Laufbahnverordnung
BPolLV§ 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Stand: 17.03.2026
Wird zitiert von 3
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- OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2024 – OVG 10 S 8.24Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 17.03.2022 – B 5 K 20.876
- VG Berlin, 06.02.2024 – 5 L 728/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 16 der Bundeslaufbahnverordnung.