Gesetze / Bundespolizei-Laufbahnverordnung

BPolLV

§ 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 17.03.2026

Bund2 Fassungen3 Entscheidungen

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 16 der Bundeslaufbahnverordnung.

§ 6 § 8