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§ 7 BPolLV 2011 — Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Stand: 17.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 16 der Bundeslaufbahnverordnung.