Gesetze / BPolHfV · BGBl I 2014, 586
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag
20 Normen · ausgefertigt 22.05.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.11.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 14 — Leistungen bei Pflegebedürftigkeit | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
- § 2 Sachleistungsprinzip
- § 3 Heilfürsorgekarte
- § 4 Leistungen
- Kapitel 2 · Leistungen
- § 5 Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten
- § 6 Zahnärztliche Behandlung
- § 7 Arznei- und Verbandmittel
- § 8 Heilmittel
- § 9 Hilfsmittel
- § 10 Krankenhausbehandlung
- § 11 Organ- und Gewebetransplantationen
- § 12 Leistungen zur Rehabilitation
- § 13 Fahrkosten
- § 14 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 15 Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
- § 16 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes oder bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
- § 17 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
- § 18 Übergangsvorschrift
- Kapitel 3 · Schlussbestimmungen
- § 19 Verwaltungsvorschrift
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.11.2025 — 19 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 5 und 15 weitere neueste Änderung
- 01.07.2020 — 5 Normen geändert · §§ 3, 4, 14, 19, 20
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.