Gesetze / Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
BPolHfV§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.11.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPolHfV/20#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPolHfV/20#abs-2 (2) Gleichzeitig treten die Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei vom 6. November 2005 (GMBl S. 1228) außer Kraft.
Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 19.06.2020. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 01.11.2025 (siehe Fassungen).
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.