Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- OVG Saarland, 18.04.2017 – 2 A 225/16Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Genehmigung von Windkraftanlagen aus Artenschutzgründen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- VG Düsseldorf, 24.04.2009 – 1 K 5945/07
- VG Saarland Saarlouis, 19.09.2007 – 5 K 58/06Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 27.09.2006 – 5 K 106/04Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2006 – 5 S 1769/05Zitiert von 1
- BVerwG, 14.04.2010 – 9 A 5/08Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 Kassel-Herleshausen im Teilabschnitt Hessisch Lichtenau-Ost bis Hasselbach; Verträglichkeit des ProjektsZitiert von 139
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 16.01.2025 – 8 A 14/23Naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung in einem geschützten Steilhangbiotop; Anforderungen an die Zwangsgeldandrohung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2024 – 5 K 341/21 OVG
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 18.10.2023 – Vf. 18-VIII-19 , Vf. 19-VII-19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf
1.
Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Sinne des § 3 Nummer 5 des Gentechnikgesetzes und
2.
die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung von rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, sowie den sonstigen, insbesondere auch nicht erwerbswirtschaftlichen, Umgang mit solchen Produkten, der in seinen Auswirkungen den vorgenannten Handlungen vergleichbar ist, innerhalb eines Natura 2000-Gebiets
ist § 34 Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden.