Gesetze / Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BMWiEBVerfPAktV§ 2 Außerkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 30.12.2025
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.