nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 BMWiEBVerfPAktV — Außerkrafttreten

Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Stand: 30.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.