Gesetze / Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BMWiEBVerfPAktV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 30.12.2025
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.