Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BMWSBBBRBeamtZustAnO§ 10 Inkrafttreten
Stand: 16.09.2026
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Februar 2026 in Kraft.