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§ 10 BMWSBBBRBeamtZustAnO — Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 16.09.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Februar 2026 in Kraft.