Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 22 Einfacher Dienst

Stand: 17.03.2026

Bund5 Entscheidungen

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

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