Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 23 Mittlerer Dienst
Stand: 17.03.2026
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Bayreuth, 25.01.2022 – B 5 E 22.7
- VG Köln, 17.07.2023 – 15 K 5714/21
- VG Freiburg, 20.04.2021 – 13 K 369/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen Folgendes voraus:
1.
eine abgeschlossene Berufsausbildung, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entspricht, oder
2.
eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten.