§ 8 BKrFQG 2020 — Pflicht zum Mitführen des Nachweises

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Stand: 02.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb der jeweiligen Qualifikation nach § 7 bei jeder Fahrt mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.