Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 19 Stadtstaatenklausel
Stand: 10.06.2019
Die Freie und Hansestadt Hamburg gilt für die Anwendung des Gesetzes auch als Gemeinde.
Änderungsverlauf
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21.09.1994 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I 2538)
BGBl. 1994 I S. 2538
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.