Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 20 Aufhebung von Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/20#abs-1 (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. - 9.
10.
Hamburg: Verordnung über Pachtpreise für Kleingärten vom 28. März 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsbl. S. 115), geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pachtpreise für Kleingärten vom 18. Februar 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsbl. S. 22);
11. - 13.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/20#abs-2 (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes erlöschen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, die aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 5 des nach Absatz 1 Nr. 12 außer Kraft tretenden Kleingartengesetzes von Schleswig-Holstein im Grundbuch eingetragen worden sind. Für die Berichtigung des Grundbuchs werden Kosten nicht erhoben.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 20 BKleingG →
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- BVerfG, 23.09.1992 – 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87Neuregelung des Kleingartenrechts (Höchstpachtzins; Verlängerung der Pachtverhältnisse)Zitiert von 15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.