Gesetze / Bundeskleingartengesetz

BKleingG

§ 13 Abweichende Vereinbarungen

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.

§ 12 § 14