Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

39. BImSchV

§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Stand: 10.06.2019

Bund

Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.

§ 10 § 12