Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
39. BImSchV§ 10 Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Stand: 10.06.2019
Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem 1. Januar 2013 einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt:
| Schadstoff | Zielwert in Nanogramm pro Kubikmeter |
|---|---|
| Arsen | 6 |
| Kadmium | 5 |
| Nickel | 20 |
| Benzo[a]pyren | 1 |
Änderungsverlauf
-
18.07.2018 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 (BGBl. I 1222)
BGBl. 2018 I S. 1222
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