Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BHKG
BHKG§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/1#abs-1 (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
1. bei Brandgefahren (Brandschutz),
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/1#abs-2 (2) Im Sinne von Absatz 1 Nummer 3 ist:
1. eine Großeinsatzlage ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann, vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage;
2. eine Katastrophe ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/1#abs-3 (3) Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. Bis zum Eingreifen der danach zuständigen Stelle treffen die in § 2 Absatz 1 genannten Aufgabenträger unter Beachtung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 im Wege des ersten Zugriffs bei bestehender oder unmittelbar bevorstehender konkreter Gefährdung von Leben, Tieren, Gesundheit, natürlichen Lebensgrundlagen oder Sachen die erforderlichen Maßnahmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/1#abs-4 (4) Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz bauen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und ergänzen diese um die im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 1 BHKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.09.2022 – 11 A 1583/21Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 13.05.2022 – 19 K 1505/19Zitiert von 1
- LG Köln, 09.02.2021 – 5 O 112/19
- LG Hagen, 13.03.2024 – 8 O 282/23
- OVG NRW, 20.05.2019 – 6 A 1228/16Zitiert von 8
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 – VerfGH 31/23
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 26.01.2023 – 11 A 3607/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BHKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.