Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 37 Kursangebot
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/37#abs-1 (1) Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/37#abs-2 (2) Das Kursangebot des Pflicht- und Wahlbereichs der jeweiligen Fachrichtung sowie die Anzahl der Wochenstunden für die einzelnen Fächer ergeben sich aus der jeweiligen Stundentafel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/37#abs-3 (3) Nicht verbindlich zu belegende Fächer des Pflichtbereichs können als Wahlfächer belegt werden.