Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 32 Versetzungsentscheidung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/32#abs-1 (1) Die Entscheidung über die Versetzung von Klassenstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 trifft die Klassenkonferenz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/32#abs-2 (2) Im Jahreszeugnis ist die Entscheidung über die Versetzung oder die Nichtversetzung auszuweisen.