(1) Die Entscheidung über die Versetzung von Klassenstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 trifft die Klassenkonferenz.
(2) Im Jahreszeugnis ist die Entscheidung über die Versetzung oder die Nichtversetzung auszuweisen.
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(1) Die Entscheidung über die Versetzung von Klassenstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 trifft die Klassenkonferenz.
(2) Im Jahreszeugnis ist die Entscheidung über die Versetzung oder die Nichtversetzung auszuweisen.