Gesetze / Bundesgleichstellungsgesetz

BGleiG

§ 14 Bekanntmachung, Veröffentlichung

Bund2 Fassungen

Der Gleichstellungsplan ist innerhalb eines Monats nach Beginn seiner Geltungsdauer im Intranet der Dienststellen zu veröffentlichen und den Beschäftigten unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Die Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben erhalten ihn in Textform.

§ 13 § 15