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Artikel 2 · BT-Drs. 19/26689 · S. 64

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Überschrift)
Die Änderung der Bezeichnung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) vollzieht nach, dass das BGleiG
künftig in Unternehmen des Bundes regelmäßig keine entsprechende Anwendung mehr findet. Die Kurzbezeich-
nung und die Abkürzung des Gesetzes sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Zu Nummer 2 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Folgeänderungen.
Zu Nummer 3 (Änderung des § 1)
Zu Buchstabe a (Änderung des Absatzes 1)
Die Änderung erfolgt aus redaktionellen Gründen. Wie bisher bezieht sich diese Vorschrift auf alle Beschäftigten.
Zu Buchstabe b (Änderung des Absatzes 2)
§ 1 Absatz 2 Satz 3 BGleiG-E gibt erstmals einen Zeitpunkt vor, zu dem die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen im Geltungsbereich des BGleiG erreicht werden soll.
Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen soll nach Maßgabe
dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2025 erreicht werden. Dabei bedeutet gleichberechtigte Teilhabe, dass
eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentli-
chen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt wird. Nach Maßgabe dieses Gesetzes
bedeutet, dass die konkrete Auswahlentscheidung sich weiterhin gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Num-
mer 8 dieses Gesetzes grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung richtet. Auf diese Weise
wird die notwendige Flexibilität bei der Stellenbesetzung bewahrt.
Im Jahr 2017 lag der Frauenanteil an allen Führungspositionen in der Bundesverwaltung einschließlich der Kör-
perschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts bei 35 Prozent, obwohl 52 P

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 50.097 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26689, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 215.583–265.680 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c541862f382245b7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP