Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 42 Rechtswahl
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 73
Nach Gewicht
- KG, 21.10.2011 – 5 U 56/10Zitiert von 3
- BGH, 01.08.2023 – VI ZR 82/22Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer HüftendoprotheseZitiert von 5
- BGH, 09.08.2022 – VI ZR 1244/20Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der Verbreitung negativer Bewertungen: Prüfpflichten des Bewertungsportals bei Behauptung eines fehlenden GästekontaktsZitiert von 29
- OLG Düsseldorf, 02.12.2011 – I-17 U 99/09
- OLG Düsseldorf, 30.04.2010 – I-17 U 51/09
- LG Düsseldorf, 16.12.2008 – 7 O 158/08
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 416/23Zitiert von 1
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 415/23Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem NachrichtenportalZitiert von 1
- KG, 23.12.2025 – 10 U 190/23Zitiert von 1
73 Entscheidungen zu Art 42 BGBEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 42 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein außervertragliches Schuldverhältnis entstanden ist, können die Parteien das Recht wählen, dem es unterliegen soll. Rechte Dritter bleiben unberührt.