Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 163
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BVerfG, 20.02.1957 – 1 BvR 441/53Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers. Nichtaufnahme des Deutschen Roten Kreuzes in Anl. A zu § 2 G 131Zitiert von 2
- VG Magdeburg, 21.11.2018 – 8 A 98/18
- LG Berlin, 10.02.2010 – 84 O 56/09
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Auf die zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehenden juristischen Personen finden von dieser Zeit an die Vorschriften der §§ 25 bis 53 und 85 bis 89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung, soweit sich nicht aus den Artikeln 164 bis 166 ein anderes ergibt.