Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 157
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften der französischen und der badischen Gesetze über den erwählten Wohnsitz bleiben für Rechtsverhältnisse, die sich nach diesen Gesetzen bestimmen, in Kraft, sofern der Wohnsitz vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwählt worden ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 157 BGBEG →
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- BGH, 16.07.2014 – XII ZR 108/12Zugewinnausgleichsanspruch: Anwendbarkeit neuen Rechts wenn die Ehe bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2009 bereits rechtskräftig geschieden warZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.