Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 651b Abgrenzung zur Vermittlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- VG Köln, 02.10.2025 – 18 K 5818/20
- AG Köln, 26.04.2010 – 142 C 445/09Zitiert von 1
- LG Köln, 12.07.2011 – 11 S 210/10Zitiert von 2
- LG Frankfurt am Main, 07.04.2022 – 2-24 S 123/21
- BGH, 27.09.2016 – X ZR 107/15Pauschalreisevertrag: Erstattungspflichtige Mehrkosten des Reiseveranstalters bei Vertragsübertragung auf einen Dritten
- BGH, 27.09.2016 – X ZR 141/15Übertragung eines Flugreisevertrags: Umfang der dem Reiseveranstalter vom Reisenden zu ersetzenden Mehrkosten
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.05.2026 – III ZR 220/25Angebot eines Telekommunikationsvertrags mit 24-monatiger Mindestlaufzeit im Rahmen von Werbeschreiben - Angebot eines Telekommunikationsvertrags, anfängliche Laufzeit
- OLG Stuttgart, 10.11.2023 – 3 U 23/23
- AG Köln, 24.10.2023 – 124 C 210/23
15 Entscheidungen zu § 651b BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 651b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/651b#abs-1 (1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise erbracht werden sollen und
In diesen Fällen ist der Unternehmer Reiseveranstalter. Der Buchungsvorgang im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 beginnt noch nicht, wenn der Reisende hinsichtlich seines Reisewunsches befragt wird und zu Reiseangeboten lediglich beraten wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/651b#abs-2 (2) Vertriebsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind
Wird bei mehreren Webseiten und ähnlichen Online-Verkaufsplattformen nach Satz 1 Nummer 2 der Anschein eines einheitlichen Auftritts begründet, handelt es sich um eine Vertriebsstelle.