Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630g Einsichtnahme in die Behandlungsakte
Stand: 06.02.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630g#abs-1 (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren. § 811 ist entsprechend anzuwenden. Der Patient kann auch Abschriften von der Behandlungsakte, einschließlich elektronischer Abschriften, verlangen. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630g#abs-2 (2) Das Recht nach Absatz 1 besteht nicht, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630g#abs-3 (3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte nach Absatz 1 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben mit der Maßgabe zu, dass die Erben die entstandenen Kosten zu erstatten haben. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630g#abs-4 (4) Datenschutzrechtliche Rechte des Betroffenen bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt, soweit in diesem Absatz nichts anderes geregelt ist. Soweit datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche und Informationspflichten unentgeltlich zu erfüllen sind, steht dies Entgelten für Einsichtnahmen nach Absatz 1 entgegen. Der Ausschluss des Einsichtsrechts nach Absatz 2 steht im Verhältnis zwischen Behandelndem und Patienten auch datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen und Informationspflichten entgegen.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 630g BGB →
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Nach Gewicht
- VG Freiburg, 29.10.2015 – 6 K 2245/14Zitiert von 1
- BGH, 29.03.2022 – VI ZR 1352/20Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung: Reichweite des unionsrechtlichen Anspruchs des Patienten gegen seinen Arzt auf kostenfreie Zurverfügungstellung einer ersten Kopie seiner in der Patientenakte verarbeiteten personenbezogenen Daten und der Möglichkeit einer Beschränkung dieses Anspruchs durch eine nationale RegelungZitiert von 24
- LG Kassel, 02.03.2022 – 2 O 560/21
- BSG, 08.09.2015 – B 1 KR 36/14 RKrankenversicherung - rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer Krankenkasse - öffentlich-rechtliches Behandlungsverhältnis - Einsichtnahme - Patientenakte - Geltendmachung im Wege der echten Leistungsklage - Unterstützung durch Krankenkasse bei Verfolgung von Behandlungsfehlern - Geltendmachung im Wege der kombinierten Anfechtungs- und LeistungsklageZitiert von 7
- VG Karlsruhe, 09.11.2017 – 2 K 7229/16Zitiert von 1
- EuGH, 26.10.2023 – C-307/22Datenschutz: Unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte auch bei datenschutzfremden Zwecken KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 74
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 4 U 120/24Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 41/25Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 20/25Zitiert von 1
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