Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630f Dokumentation der Behandlung
Stand: 06.02.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630f#abs-1 (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Behandlungsakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Behandlungsakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Behandlungsakten sicherzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630f#abs-2 (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Behandlungsakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Behandlungsakte aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630f#abs-3 (3) Der Behandelnde hat die Behandlungsakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Wird zitiert von 87 Entscheidungen zu § 630f BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.04.2021 – VI ZR 84/19Arzthaftungsprozess: Grundsätze zur therapeutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung; Umfang der Dokumentationspflicht; Indizwirkung einer elektronischen Dokumentation ohne Erkennbarkeit nachträglicher ÄnderungenZitiert von 14
- VG Düsseldorf, 07.06.2024 – 29 K 2674/22Zitiert von 2
- KG, 28.10.2021 – 20 U 88/21
- BSG, 19.11.2019 – B 1 KR 33/18 RKrankenversicherung - Krankenhausvergütungsstreit - Nachreichen von Behandlungsunterlagen - Bewertung des Beweiswerts durch Tatsachengericht im EinzelfallZitiert von 66
- OLG Celle, 17.07.2023 – 1 U 76/22
- LAG Düsseldorf, 12.11.2021 – 7 Sa 483/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 4 U 120/24Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 01.04.2026 – 17 U 60/24
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 20/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 630f BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.