Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 381 Kosten der Hinterlegung
Stand: 10.06.2019
Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt.