Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 353 Rücktritt gegen Reugeld
Stand: 15.08.2024
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- OLG Köln, 26.01.1996 – 19 U 107/95
- OLG Brandenburg, 14.11.2018 – 7 U 43/17
- LG Düsseldorf, 26.03.2015 – 1 O 230/14
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 – 17 U 43/05Zitiert von 7
- OLG Köln, 11.11.1998 – 22 U 30/98
- OVG NRW, 11.12.1997 – 8 A 5182/95Zitiert von 21
Zuletzt entschieden
7 Entscheidungen zu § 353 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 353 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.