Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers
Stand: 10.06.2019
Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht.
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Nach Gewicht
- BGH, 21.03.2013 – III ZR 260/11Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des zugunsten der Anleger geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages; Geltendmachung der Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer insolventen Anlagegesellschaft durch den InsolvenzverwalterZitiert von 22
- KG, 18.04.2019 – 18 U 15/19Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.2017 – 17 Sa 7/17Zitiert von 6
- OLG Dresden, 29.05.2024 – 12 Wx 27/24
- OLG Hamm, 14.07.2021 – 8 U 119/20Zitiert von 1
- KG, 18.04.2019 – 4 U 42/19
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 09.01.2026 – 9 TaBV 22/25
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 – 5 W 10/24
- FG München, 09.10.2024 – 4 K 236/22
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