Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 244 Fremdwährungsschuld
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/244#abs-1 (1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/244#abs-2 (2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 244 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 04.09.2015 – 6 U 61/15
- OLG Bamberg, 30.07.2026 – 3 U 16/26 eOnline-Glücksspiel: Geltendmachung von Bereicherungs- und Schadensersatzansprüchen in US-Dollar bei in Euro geleisteten Einzahlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Hamm, 18.05.2018 – 1 Sa 49/18Zitiert von 11
- OLG Düsseldorf, 08.04.2008 – I-24 U 186/06
- OLG Frankfurt am Main, 11.03.2020 – 17 U 168/19
- LG Tübingen, 12.05.2015 – 5 O 218/14Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG München, 12.06.2026 – 36 U 1331/25 eOnline-Glücksspiel: Keine Anwendbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags auf Spielteilnahmen im Ausland und Darlegungslast bezüglich der Verlusthöhe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG Köln, 10.09.2025 – 3 K 194/23
- OLG Düsseldorf, 09.05.2025 – 6 UF 173/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 244 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.