Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 237 Bewegliche Sachen
Stand: 10.06.2019
Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden. Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 237 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.04.2025 – C-630/23Zitiert von 4
- EuGH, 27.04.2023 – C-705/21Zitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 19.07.2016 – 10 U 137/15
- EuGH, 30.04.2014 – C-26/13Verbraucherschutz: Anforderungen an Wechselkursklauseln in Fremdwährungsdarlehen und Zulässigkeit ihrer Ersetzung durch dispositive nationale Vorschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 65
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.