Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2297 Rücktritt durch Testament
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Zweibrücken, 10.03.2025 – 8 W 19/24
- OLG Rostock, 13.08.2018 – 3 W 158/18Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 22.08.2017 – 8 U 39/17
- OLG Hamburg, 18.03.2015 – 2 W 5/15Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung.