Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Stand: 17.08.2024

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.

§ 2262 § 2264