Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 2263 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 15.01.2025 – 20 W 220/22
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 – I-3 Wx 34/15
- OLG Dresden, 08.01.2025 – 2 Wx 82/23
- OLG Stuttgart, 05.03.2012 – 8 W 75/12Grundbuchrecht: Fortgeltung einer im notariellen Testament enthaltenen Eintragungsbewilligung nach dem Tod des Erblassers und Entbehrlichkeit der Zustimmung der Erben Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.