§ 2263 BGB — Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 17.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.