Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.

§ 2061 § 2063