Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- BGH, 05.07.2017 – IV ZB 6/17Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der ZweckerreichungZitiert von 3
- OLG Brandenburg, 09.02.2021 – 3 W 129/20
- OLG Hamm, 12.01.2017 – 15 W 237/16
3 Entscheidungen zu § 2062 BGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.