Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.12.2004 – IV ZR 199/03Zitiert von 18
- OLG Köln, 23.11.2011 – 2 U 92/11Zitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 – 3 K 153/05Zitiert von 1
- OLG Oldenburg, 24.02.2026 – 3 W 4/26
- AG Erfurt, 09.02.2022 – 5 C 1798/19
- BGH, 19.05.2011 – IX ZB 74/10Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anforderungen an den Eröffnungsantrag des NachlassgläubigersZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LG München II, 11.04.2024 – 27 O 3771/24
- BFH, 27.07.2023 – IV R 10/20Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe eines KommanditanteilsZitiert von 2
- LG Aschaffenburg, 27.09.2022 – 61 O 89/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1980 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1980#abs-1 (1) Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1980#abs-2 (2) Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich. Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe das Aufgebot der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl er Grund hat, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen; das Aufgebot ist nicht erforderlich, wenn die Kosten des Verfahrens dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnismäßig groß sind.