Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
Stand: 10.06.2019
Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 1293 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.01.2018 – XI ZR 17/15Anwendung des Verbraucherkreditrechts auf ein durch eine Pfandrechtsbestellung an einem Inhabergrundschuldbrief abgesichertes Darlehen; Heilung eines auf Grund einer formunwirksam erteilten Vollmacht geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags; Auszahlung des Darlehens an den vollmachtloser VertreterZitiert von 9
- BGH, 24.09.2015 – IX ZR 272/13Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten Inhaberaktien durch den Insolvenzverwalter bei Übertragung der Mitgliedschaftsrechte an einen Treuhänder; Wirksamkeit einer Treuhandvereinbarung bei Insolvenzverfahren über das Vermögen des Treugebers; Treuhandvereinbarung mit schützender DrittwirkungZitiert von 12
- LG Frankfurt am Main, 09.08.2019 – 2-30 O 256/18
- LSG Hessen, 25.11.2013 – L 9 AS 591/11
- LG Düsseldorf, 16.02.2009 – 7 O 11/09
- OLG Celle, 30.01.2002 – 6 W 5/02
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 15.12.2023 – 17 U 66/22Zitiert von 2
- LG Frankfurt am Main, 25.02.2022 – 2-02 O 213/21
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 – 7 U 40/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1293 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.