Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 121 Anfechtungsfrist
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/121#abs-1 (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/121#abs-2 (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Wird zitiert von 1.311 Entscheidungen zu § 121 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 07.11.2013 – X K 13/12Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen KlageverfahrensZitiert von 109
- OLG Köln, 20.01.2023 – 3 U 111/22
- BGH, 10.06.2015 – IV ZB 39/14Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der AusschlagungsfristZitiert von 3
- LAG Köln, 29.06.2017 – 4 Ta 125/17Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 – 15 Sa 95/09Zitiert von 1
- BAG, 28.06.2018 – 8 AZR 100/17Betriebsübergang - Verwirkung des WiderspruchsrechtsZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 06.07.2026 – 8 U 92/26 VerBasisrentenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers nach Widerruf bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Freiburg, 02.07.2026 – 4 T 16/26Zwangsversteigerung: Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß den §§ 119 ff. BGB auf das Gebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 16.06.2026 – 6 U 54/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.