Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 68
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.06.2005 – IX ZR 160/04Zitiert von 7
- BGH, 30.04.2014 – VIII ZR 103/13Zwangsverwaltung: Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem ZwangsverwalterZitiert von 17
- LG Saarbrücken, 02.12.2016 – 10 S 42/16
- LG Bochum, 15.03.2013 – I-10 S 67/12
- BGH, 23.07.2003 – XII ZR 16/00Zwangsverwaltung: Auswirkung der vereinbarten Haftungsbeschränkung eines GbR-Gesellschafters auf die Pachtforderung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 25.04.2007 – VIII ZR 234/06Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 05.01.2026 – 18 U 119/24
- LG Berlin, 03.08.2022 – 33 O 170/21
- LG Berlin, 11.11.2021 – 502 Qs 36/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1124 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1124#abs-1 (1) Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zugunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderung; erlangt ein Dritter ein Recht an der Forderung, so geht es der Hypothek im Range vor.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1124#abs-2 (2) Die Verfügung ist dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat bezieht; erfolgt die Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats, so ist die Verfügung jedoch insoweit wirksam, als sie sich auf die Miete oder Pacht für den folgenden Kalendermonat bezieht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1124#abs-3 (3) Der Übertragung der Forderung auf einen Dritten steht es gleich, wenn das Grundstück ohne die Forderung veräußert wird.