Gesetze / Bundesfernstraßenmautgesetz

BFStrMG

§ 4b Bundesamt für Logistik und Mobilität

Stand: 09.03.2023

Bund2 Fassungen

Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz.

§ 4a § 4c