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§ 4b BFStrMG — Bundesamt für Logistik und Mobilität

Bundesfernstraßenmautgesetz

Stand: 09.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz.