Gesetze / Bundesfernstraßenmautgesetz
BFStrMG§ 4a Europäischer elektronischer Mautdienst
Stand: 10.06.2019
Das Mautsystem nach diesem Gesetz ist ein elektronisches Mautsystem im Sinne des § 1 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes.
Änderungsverlauf
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05.12.2014 Ausfertigung
§ 4a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I 1980)
BGBl. 2014 I S. 1980
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